Streikrecht in einer kirchl. Einrichtung des sog. Zweiten Weges. BAG, Urteil vom 20.11.2012 (1 AZR 611/11)

Entscheidet sich die Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge (sog. Zweiter Weg) auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzu...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2016
In: 1.7. - 31.12.2012
Year: 2016, Volume: 60, Pages: 290-320
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Entscheidet sich die Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge (sog. Zweiter Weg) auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig.
ISBN:3110465744
Contains:Enthalten in: 1.7. - 31.12.2012
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465747