Streikrecht in einer kirchl. Einrichtung des sog. Zweiten Weges. BAG, Urteil vom 20.11.2012 (1 AZR 611/11)

Entscheidet sich die Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge (sog. Zweiter Weg) auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzu...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland. VerfasserIn (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Published: 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 60, Pages: 290-320
Online Access: Volltext (Publisher)
Description
Summary:Entscheidet sich die Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge (sog. Zweiter Weg) auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig.
ISBN:9783110465747
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465747