Anspruch auf institutionalisierte Krankenhausseelsorge. VG Augsburg, Beschluss vom 18.9.2012 (Au 3 E 12.1151)

Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf institutionalisierte Krankenhausseelsorge steht nur einer Religionsgemeinschaft zu. Auch ein Dachverband kann Religionsgemeinschaft sein, wenn dessen Tätigkeit in der Weise auf die Gläubigen in den örtlichen Vereinen bezogen ist, dass sie sich als Teil eines g...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Bayern, Verwaltungsgericht, München (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 60, Pages: 118-122
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf institutionalisierte Krankenhausseelsorge steht nur einer Religionsgemeinschaft zu. Auch ein Dachverband kann Religionsgemeinschaft sein, wenn dessen Tätigkeit in der Weise auf die Gläubigen in den örtlichen Vereinen bezogen ist, dass sie sich als Teil eines gemeinsam alle diese Gläubigen umfassenden Glaubensvollzugs darstellt.
ISBN:3110465744
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465747