Kirchensteuerpflicht eines röm.-kath. Ausländers mit gewerblichem Nebenwohnsitz in Deutschland. FG Münster, Urteil vom 25.11.2011 (4 K 597/10 Ki)

In einer Rechtsbehelfsbelehrung über den Einspruch gegen die Festsetzung der Kirchensteuer ist mindestens der geographische Ort der kirchlichen Einlegungsbehörde anzugeben. Die in der römisch-katholischen Weltkirche begründete und für die Kirchensteuerpflicht in Deutschland maßgebliche Mitgliedschaf...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Finanzgericht Münster (Author)
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Published: ˜deœ Gruyter 2015
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2015, Volume: 58, Pages: 367-373
Description
Summary:In einer Rechtsbehelfsbelehrung über den Einspruch gegen die Festsetzung der Kirchensteuer ist mindestens der geographische Ort der kirchlichen Einlegungsbehörde anzugeben. Die in der römisch-katholischen Weltkirche begründete und für die Kirchensteuerpflicht in Deutschland maßgebliche Mitgliedschaft wird durch einen Wohnsitzwechsel nicht berührt. Ein Ausländer mit gewerblichem Nebenwohnsitz in Deutschland kann hier seinen Kirchenaustritt auch dann erklären, wenn eine solche Möglichkeit an seinem Hauptwohnsitz im Ausland nicht gegeben ist.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946