Kirchensteuerpflicht eines röm.-kath. Ausländers mit gewerblichem Nebenwohnsitz in Deutschland. FG Münster, Urteil vom 25.11.2011 (4 K 597/10 Ki)
In einer Rechtsbehelfsbelehrung über den Einspruch gegen die Festsetzung der Kirchensteuer ist mindestens der geographische Ort der kirchlichen Einlegungsbehörde anzugeben. Die in der römisch-katholischen Weltkirche begründete und für die Kirchensteuerpflicht in Deutschland maßgebliche Mitgliedschaf...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
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Published: |
de Gruyter
2015
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2015, Volume: 58, Pages: 367-373 |
Summary: | In einer Rechtsbehelfsbelehrung über den Einspruch gegen die Festsetzung der Kirchensteuer ist mindestens der geographische Ort der kirchlichen Einlegungsbehörde anzugeben. Die in der römisch-katholischen Weltkirche begründete und für die Kirchensteuerpflicht in Deutschland maßgebliche Mitgliedschaft wird durch einen Wohnsitzwechsel nicht berührt. Ein Ausländer mit gewerblichem Nebenwohnsitz in Deutschland kann hier seinen Kirchenaustritt auch dann erklären, wenn eine solche Möglichkeit an seinem Hauptwohnsitz im Ausland nicht gegeben ist. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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