Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederheirat nach Ehescheidung. BAG, Urteil vom 8.9.2011 (2 AZR 543/10)
Auch bei Kündigungen wegen Enttäuschung der berechtigten Loyalitätserwartungen eines kirchlichen Arbeitgebers kann die stets erforderliche Interessenabwägung im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zumutbar und die Kündigung deshalb unwirk...
| Συγγραφή απο Οργανισμό/Αρχή: | |
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| Τύπος μέσου: | Εκτύπωση Άρθρο |
| Γλώσσα: | Γερμανικά |
| Έλεγχος διαθεσιμότητας: | HBZ Gateway |
| Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
| Έκδοση: |
2015
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| Στο/Στη: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Έτος: 2015, Τόμος: 58, Σελίδες: 153-164 |
| Σύνοψη: | Auch bei Kündigungen wegen Enttäuschung der berechtigten Loyalitätserwartungen eines kirchlichen Arbeitgebers kann die stets erforderliche Interessenabwägung im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zumutbar und die Kündigung deshalb unwirksam ist. Abzuwägen sind das Selbstverständnis der Kirchen einerseits und das Recht des Arbeitnehmers auf Achtung seines Privat- und Familienlebens andererseits. |
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| ISSN: | 0340-8760 |
| Περιλαμβάνει: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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