Werbungskosten eines Pfarrers. BFH, Urteil vom 9.12.2010 (VI R 42/09)

1. Begleitet ein Pfarrer Angehörige einer Pfarrei auf ihrer Pilgerwallfahrt nach Rom und übernimmt er dabei deren seelsorgerische Betreuung, sind die entsprechenden Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar. 2. Nimmt ein Pfarrer an einer sog. Tertiats...

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Ente Autore: Deutschland. VerfasserIn (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Tedesco
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Pubblicazione: 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Anno: 2014, Volume: 56, Pagine: 488-493
Descrizione
Riepilogo:1. Begleitet ein Pfarrer Angehörige einer Pfarrei auf ihrer Pilgerwallfahrt nach Rom und übernimmt er dabei deren seelsorgerische Betreuung, sind die entsprechenden Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar. 2. Nimmt ein Pfarrer an einer sog. Tertiatskursfahrt von Geistlichen nach Jordanien teil, kann der Umstand, dass er zur Teilnahme dienstlich verpflichtet ist, die berufliche Veranlassung maßgeblich indizieren.
ISSN:0340-8760
Comprende:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946