Kirchensteuer/Kirchengeld bei glaubensverschiedener Ehe. BVerfG, Beschluss vom 28.10.2010 (2 BvR 591/06, 1689/09, 2698/09, 2715/09, 148/10, 816/10)

Die Heranziehung von glaubensverschiedenen Ehegatten zur Kirchensteuer oder zum besonderen Kirchengeld ist auch dann verfassungskonform, wenn angesichts der Schwierigkeiten der Bestimmung des Lebensführungsaufwandes als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des kirchenangehörigen Ehepart...

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Corporate Author: Bayern, Verfassungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, Volume: 56, Pages: 346-348
Description
Summary:Die Heranziehung von glaubensverschiedenen Ehegatten zur Kirchensteuer oder zum besonderen Kirchengeld ist auch dann verfassungskonform, wenn angesichts der Schwierigkeiten der Bestimmung des Lebensführungsaufwandes als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des kirchenangehörigen Ehepartners dieser Aufwand nach dem gemeinsamen Einkommen der Ehegatten bemessen wird.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946