Selbst Schuld: Unberührbarkeit im Hindu-Recht
Die meisten Informationen zur sozialen Struktur des alten Indien findet man in den altindischen Gesetzbüchern, den Dharmasutras und Dharmashastras, sowie im Arthashastra. Diese Texte sind circa zwischen 400 v. Chr. und 400 n. Chr. entstanden und bilden mit dem Manava Dharmashastra an der Spitze die...
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Published: |
Südasienbüro
2013
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In: |
Südasien
Year: 2013, Volume: 33, Issue: 1, Pages: 17-20 |
Online Access: |
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Summary: | Die meisten Informationen zur sozialen Struktur des alten Indien findet man in den altindischen Gesetzbüchern, den Dharmasutras und Dharmashastras, sowie im Arthashastra. Diese Texte sind circa zwischen 400 v. Chr. und 400 n. Chr. entstanden und bilden mit dem Manava Dharmashastra an der Spitze die Grundlage des hinduistischen Rechts. Anhand dieser Quellen wird hier das Bild der sogenannten Unberührbaren im alten Indien skizziert; man darf jedoch nicht vergessen, dass in diesen Texten wohl kaum die damalige soziale Wirklichkeit beschrieben wird. Viel eher handelt es sich einerseits um Spekulationen und Versuche, die Existenz verschiedener sozialer Phänomene zu erklären und andererseits den jeweiligen „Kasten“ Regeln vorzuschreiben. Wie die Chandalas und Mitglieder anderer „verachteter Kasten“ tatsächlich gelebt haben, wird man heute nicht mehr mit Sicherheit sagen können. Die Dalits von heute sind ihre Nachkommen und wir wissen, unter welchen Bedingungen und sozialen Regeln sie immer noch leben müssen. Darum ist es wichtig, die historischen Ursprünge zu kennen. Marina Rimscha geht ihnen in ihrem detailreichen Beitrag nach. |
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ISSN: | 2749-0254 |
Contains: | Enthalten in: Südasien
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Persistent identifiers: | DOI: 10.11588/sueas.2013.1.16252 |