Dienstwohnung und Fahrergestellung im Kirchendienst. BFH, Urteil vom 22.9.2010 (VI R 54/099)
Zur Frage der steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung im Falle eines Pfarrhauses mit Büroräumen. Die Religionsausübungsfreiheit wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass Gehälter und sonstige Vorteile aus dem Arbeitsverhältnis (hier: arbeitgeberseitige Fahrergestel...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
2014
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, Volume: 56, Pages: 211-219 |
Summary: | Zur Frage der steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung im Falle eines Pfarrhauses mit Büroräumen. Die Religionsausübungsfreiheit wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass Gehälter und sonstige Vorteile aus dem Arbeitsverhältnis (hier: arbeitgeberseitige Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) auch bei den Arbeitnehmern steuerlich erfasst werden, die auf dem Gebiet der Religionsausübung beruflich gegen Entgelt tätig sind. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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