Änderung des Vornamens durch Hinzufügen der Vornamen von Taufpaten. VG Berlin, Urteil vom 1.7.2010 (3 A 244.08)

Eine Änderung des Vornamens durch Hinzufügung der Vornamen von Taufpaten widerspricht dem öffentlichen Interesse an Namenskontinuität und kann auch nicht der verfassungsrechtlich geschützten Glaubensüberzeugung zugerechnet werden.

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Corporate Author: Verwaltungsgericht Berlin (Author)
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Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, Volume: 56, Pages: 1-8
Description
Summary:Eine Änderung des Vornamens durch Hinzufügung der Vornamen von Taufpaten widerspricht dem öffentlichen Interesse an Namenskontinuität und kann auch nicht der verfassungsrechtlich geschützten Glaubensüberzeugung zugerechnet werden.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946