Der Zeugenzwang in Den Päpstlichen Delegationsreskripten Des Mittelalters
Im kanonischen Prozessrecht spielt der Zeugenzwang eine bedeutende Rolle. Er muss vielfach angewendet werden, um die ordnungsgemässe und gerechte Durchführung eines Prozesses zu gewährleisten; denn oft ist dem geistlichen Richter die Wahrheitsfindung nur dann möglich, wenn er Zeugen, die sich aus Ha...
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
1962
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In: |
Traditio
Year: 1962, Volume: 18, Pages: 255-288 |
Online Access: |
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Summary: | Im kanonischen Prozessrecht spielt der Zeugenzwang eine bedeutende Rolle. Er muss vielfach angewendet werden, um die ordnungsgemässe und gerechte Durchführung eines Prozesses zu gewährleisten; denn oft ist dem geistlichen Richter die Wahrheitsfindung nur dann möglich, wenn er Zeugen, die sich aus Hass oder Gunst gegenüber dem Kläger oder Beklagten oder aus Furcht vor Repressalien der Aussage zu entziehen suchen, zum Erscheinen vor Gericht und zur Zeugnisleistung durch Androhung oder Anwendung geistlicher Zensuren zwingen kann. Die folgenden Ausführungen befassen sich mit den Anfängen eines geordneten Zeugenzwanges im kanonischen Prozess des - Mittelalters, und zwar besonders mit der Handhabung des Zeugenzwanges in den päpstlichen Justizbriefen, in denen, aufgrund einer an der päpstlichen Kurie eingereichten Petition, vom Papste delegierten Richtern der Auftrag gegeben wurde, einen Prozess durchzuführen oder bestimmte, vom Papst angeordnete Massnahmen durchzusetzen. Die Untersuchung hat dabei eine doppelte Aufgabe: einmal gilt es, durch Untersuchung der nachher noch im einzelnen zu erörternden Testes-Klausel einen Beitrag zum Formelwesen der päpstlichen Justizbriefe und damit zur Diplomatik der Papsturkunden zu liefern, zum anderen aber durch Auswertung der dabei gewonnenen Ergebnisse unsere Kenntnis der Geschichte des kanonischen Prozesses zu erweitern. |
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ISSN: | 2166-5508 |
Contains: | Enthalten in: Traditio
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1017/S0362152900018183 |