Religions-/Ethikunterricht an öffentlichen Schulen. EGMR, Urteil vom 15.6.2010 (No. 7710/02 - Grzelak ./. Polen)

Die Einrichtung und das inhaltliche Konzept von Religionsunterricht und/oder Ethikunterricht an öffentlichen Schulen bleibt innerhalb der Grenzen des Indoktrinationsverbots grundsätzlich dem Ermessen des nationalen Gesetzgebers überlassen. Zur Frage, ob ein Verstoß gegen die sog. negative Religionsf...

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Corporate Author: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, Volume: 55, Pages: 374-400
Description
Summary:Die Einrichtung und das inhaltliche Konzept von Religionsunterricht und/oder Ethikunterricht an öffentlichen Schulen bleibt innerhalb der Grenzen des Indoktrinationsverbots grundsätzlich dem Ermessen des nationalen Gesetzgebers überlassen. Zur Frage, ob ein Verstoß gegen die sog. negative Religionsfreiheit vorliegt, wenn für einen Schüler, der an einem Unterrichtsfach mit der Bezeichnung „Religion/Ethik“ nicht teilgenommen hat, im Zeugnisformular an entsprechender Stelle der Noteneintrag offenbleibt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946