Entscheidung über Taufe u. Kirchenaustritt eines Kindes. OLG Oldenburg, Beschluss vom 9.2.2010 (13 UF 8/10)

1) Zur Übertragung der Entscheidung über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft bei gemeinsamer Sorge von Eltern unterschiedlicher Religion. 2) Lebt das Kind bei der Mutter und ist in einer katholischen Umgebung eingebettet, so spricht unter Beachtung des Kontinuitätsgrundsatzes jedenfalls...

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Corporate Author: Niedersachsen, Oberlandesgericht, Oldenburg (Oldenburg) (Author)
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Published: ˜deœ Gruyter 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, Volume: 55, Pages: 65-67
Description
Summary:1) Zur Übertragung der Entscheidung über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft bei gemeinsamer Sorge von Eltern unterschiedlicher Religion. 2) Lebt das Kind bei der Mutter und ist in einer katholischen Umgebung eingebettet, so spricht unter Beachtung des Kontinuitätsgrundsatzes jedenfalls nichts überwiegend dafür, die Entscheidungüber den Kirchenaustritt dem Vater zuzuweisen. Eine Integration des Kindes in seine soziale Umwelt wie Kindergarten, Schule etc. würde dadurch zumindest nicht erleichtert.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946