Der Kirchenaustritt als Kündigungsgrund zwischen unionrechtlichem Diskriminierungsschutz und nationalem Verfassungsrecht
Im Ausgangspunkt sind sich alle einig: Die Wirksamkeit einer Kündigung aufgrund von Verstößen gegen konfessionell differenzierende Loyalitätsanforderungen der Kirche hängt maßgeblich von der Erfüllung der unionsrechtskonform auszulegenden Anforderungen des § 9 Abs. 2 AGG ab. Nach einer aktuellen Ent...
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Contributors: | |
Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
2020
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In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2020, Volume: 8, Issue: 5, Pages: 135-140 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Labor law
/ Church labor law
/ Judgment
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IxTheo Classification: | RB Church office; congregation SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Leaving the church
B Constitutional law |
Summary: | Im Ausgangspunkt sind sich alle einig: Die Wirksamkeit einer Kündigung aufgrund von Verstößen gegen konfessionell differenzierende Loyalitätsanforderungen der Kirche hängt maßgeblich von der Erfüllung der unionsrechtskonform auszulegenden Anforderungen des § 9 Abs. 2 AGG ab. Nach einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Wiesbaden soll danach der Austritt aus der katholischen Kirche den kirchlichen Arbeitgeber selbst im verkündungsnahen Bereich nicht ohne Weiteres zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen. Wir denken anders. Der folgende Beitrag beleuchtet die verfassungsrechtlichen Konfliktpunkte dieser für die kirchlichen Besonderheiten wenig sensiblen Rechtsprechung und geht der Frage nach, ob die Entscheidung des Arbeitsgerichts durch das Unionsrecht veranlasst wurde. |
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ISSN: | 2196-0119 |
Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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