Teilweise Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen religiös motivierter Züchtigung

Die in Art. 8 und 9 EMRK geschützten Rechte auf Achtung des Familienlebens und auf Religionsfreiheit zusammen mit dem in Art. 2 Zusatzprotokoll zur EMRK garantierten Recht auf Achtung der weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen der Eltern bei der Erziehung geben ihnen das Recht, ihren Kindern...

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Detalles Bibliográficos
Autor Corporativo: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Gargar...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publicado: Beck 2019
En: Neue juristische Wochenschrift
Año: 2019, Volumen: 72, Número: 24, Páginas: 1733-1737
Clasificaciones IxTheo:S Derecho eclesiástico
XA Derecho
Otras palabras clave:B Libertad de religión
B Patria potestad
Descripción
Sumario:Die in Art. 8 und 9 EMRK geschützten Rechte auf Achtung des Familienlebens und auf Religionsfreiheit zusammen mit dem in Art. 2 Zusatzprotokoll zur EMRK garantierten Recht auf Achtung der weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen der Eltern bei der Erziehung geben ihnen das Recht, ihren Kindern im Rahmen der Erziehung ihre religiösen Überzeugungen weiterzugeben und zu fördern. Das kann nachdrücklich und eindringlich geschehen, Kinder dürfen aber keinen gefährlichen Praktiken oder körperlichen oder seelischen Schädigungen ausgesetzt werden.
ISSN:0341-1915
Obras secundarias:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift