Die Geltung des kirchlichen Arbeitsrechts für kirchliche Einrichtungen nach der neuen Grundordnung der katholischen Kirche
Das kirchliche Arbeitsrecht sieht sich von je her externer Kritik ausgesetzt. In den vergangenen Jahren ist auch seine innerkirchliche Akzeptanz brüchig geworden. Kirchliche Rechtsträger wenden das Arbeitsrecht ihrer Kirche nicht an, um das kirchliche Lohnniveau zu unterlaufen. Um dieser Entwicklung...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
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Published: |
2013
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In: |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Year: 2013, Volume: 4, Pages: 178-183 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Labor law
B Church labor law |
Summary: | Das kirchliche Arbeitsrecht sieht sich von je her externer Kritik ausgesetzt. In den vergangenen Jahren ist auch seine innerkirchliche Akzeptanz brüchig geworden. Kirchliche Rechtsträger wenden das Arbeitsrecht ihrer Kirche nicht an, um das kirchliche Lohnniveau zu unterlaufen. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, verpflichtet die katholische Kirche die kirchlichen Rechtsträger, die Grundordnung verbindlich in ihr Statut zu übernehmen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, soll gem. Art. KIRCHARBVGRO Artikel 2 KIRCHARBVGRO Artikel 2 Absatz II 2 Grundordnung im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Beziehungen nicht am Selbstbestimmungsrecht der Kirche aus Art. GG Artikel 140 GG i. V. mit Art. WRV Artikel 137 WRV Artikel 137 Absatz III WRV teilhaben. Diese Regelung ist unglücklich formuliert, staatskirchenrechtlich bedenklich und in ihrer Wirksamkeit zweifelhaft |
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ISSN: | 0943-7525 |
Contains: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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