Außerordentliche Kündigung auf Grund Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen -"Jesus hat Sie lieb"
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine arbeitgeberseitige Weisung seine Glaubensüberzeugung verletzt und deshalb von ihm nicht zu beachten ist (hier: Weisung, bei der Verabschiedung von Telefonkunden auf den Zusatz "Jesus hat Sie lieb" zu verzichten), muss er plausibel darlegen, d...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
2012
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In: |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Year: 2012, Volume: 3, Pages: 160 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Employee resignation B Law B Labor law B Faith |
Summary: | Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine arbeitgeberseitige Weisung seine Glaubensüberzeugung verletzt und deshalb von ihm nicht zu beachten ist (hier: Weisung, bei der Verabschiedung von Telefonkunden auf den Zusatz "Jesus hat Sie lieb" zu verzichten), muss er plausibel darlegen, dass seine Haltung auf einer für ihn zwingenden Verhaltensregel beruht, gegen die er nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte. Gelingt ihm dies nicht, kommt nach den Grundsätzen der so genannten beharrlichen Arbeitsverweigerung eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber in Betracht. LAG Hamm, Urt. v. 20. 4. 2011 - 4 Sa 2230/10 (Vorinstanz: ArbG Bochum, Urt. v. 8. 7. 2010 - 4 Ca 734/10) |
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ISSN: | 0943-7525 |
Contains: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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