Außerordentliche Kündigung auf Grund Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen -"Jesus hat Sie lieb"

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine arbeitgeberseitige Weisung seine Glaubensüberzeugung verletzt und deshalb von ihm nicht zu beachten ist (hier: Weisung, bei der Verabschiedung von Telefonkunden auf den Zusatz "Jesus hat Sie lieb" zu verzichten), muss er plausibel darlegen, d...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Landesarbeitsgericht, Hamm (Westf) (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2012
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Year: 2012, Volume: 3, Pages: 160
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Law
B Labor law
B Faith
Description
Summary:Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine arbeitgeberseitige Weisung seine Glaubensüberzeugung verletzt und deshalb von ihm nicht zu beachten ist (hier: Weisung, bei der Verabschiedung von Telefonkunden auf den Zusatz "Jesus hat Sie lieb" zu verzichten), muss er plausibel darlegen, dass seine Haltung auf einer für ihn zwingenden Verhaltensregel beruht, gegen die er nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte. Gelingt ihm dies nicht, kommt nach den Grundsätzen der so genannten beharrlichen Arbeitsverweigerung eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber in Betracht. LAG Hamm, Urt. v. 20. 4. 2011 - 4 Sa 2230/10 (Vorinstanz: ArbG Bochum, Urt. v. 8. 7. 2010 - 4 Ca 734/10)
ISSN:0943-7525
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht