Außerordentliche Kündigung eines Kirchen-musikers wegen sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Die Bekl. ist eine Evangelisch-Lutherische Gesamtkirchengemeinde in Bayern. Der 1950 geborene Kl. war bei ihr seit September 1982 nebenberuflich als Kirchenmusiker gegen einen Verdienst von etwa 400 Euro monatlich beschäft...

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Corporate Author: Deutschland. VerfasserIn (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 2014
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Year: 2014, Volume: 10, Pages: 529-533
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Jurisdiction
B Sexual crime
B Protestant Church
B Law
B State
B Sexual abuse
B Criminal law
Description
Summary:Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Die Bekl. ist eine Evangelisch-Lutherische Gesamtkirchengemeinde in Bayern. Der 1950 geborene Kl. war bei ihr seit September 1982 nebenberuflich als Kirchenmusiker gegen einen Verdienst von etwa 400 Euro monatlich beschäftigt. Er war im Hauptberuf beamteter Gymnasiallehrer im Schuldienst des Freistaats Bayern. Der Kl. Unterhielt zu einer damals minderjährigen Schülerin über mehrere Jahre eine sexuelle Beziehung. Es kam auch in der Kirche zu sexuellen Handlungen. Im Jahre 2005 zeigte die ehemalige Schülerin den Kl. An. Das Strafverfahren wurde wegen Verjährung eingestellt. Die Bekl. Stellte den Kl. Wegen der Vorgänge ab Mitte 2006 von der Arbeitsleistung frei. Ab Januar 2008 zahlte sie ihm keine Vergütung mehr. Die Landesanwaltschaft betrieb im Disziplinarverfahren die Entfernung des Kl. Aus dem Schuldienst. Das VG entsprach dem Antrag im Jahre 2008. In ihrer Ausgabe vom 25.10.2010 berichtete die Süddeutsche Zeitung über die Angelegenheit und die ausstehende Entscheidung des VGH München Dieser wies die Berufung des Kl. Gegen das Urteil des VG am 15.12.2010 zurück
ISSN:0943-7525
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht