Werbung in missionierender Absicht, Meinungsfreiheit, Urteil vom 13.07.2012, 16.354/06

Mit Kommentar von Bretscher, Fabienne; Das an die Vereinigung Mouvement Raelien Suisse gerichtete administrative Verbot, ein Plakat mit Hinweis auf die Internetseite der Vereinigung aufzuhängen, verstößt weder gegen die Meinungsfreiheit noch gegen die Glaubens-und Gewissensfreiheit. Da es sich dabei...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Plöchl 2014
In: Österreichisches Archiv für Recht & Religion
Year: 2014, Volume: 61, Issue: 2, Pages: 430
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Freedom of opinion
B Liberty of conscience
B Austria
B Freedom of religion
Description
Summary:Mit Kommentar von Bretscher, Fabienne; Das an die Vereinigung Mouvement Raelien Suisse gerichtete administrative Verbot, ein Plakat mit Hinweis auf die Internetseite der Vereinigung aufzuhängen, verstößt weder gegen die Meinungsfreiheit noch gegen die Glaubens-und Gewissensfreiheit. Da es sich dabei um eine besondere Art der Meinungsäußerung handelt, welche eher kommerziell als politisch ist sowie eine gewisse missionierende Absicht beinhaltet, kommt der Schweiz ein weiter Ermessensspielraum zu. EGMR (Große Kammer) 13. 7. 2012, 16.354/06, Mouvement Raelien Suisse /Schweiz
ISSN:1560-8670
Contains:Enthalten in: Österreichisches Archiv für Recht & Religion