Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis. Beschluss vom 5.6.2012 (18 L 694/12)

Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrec...

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Опубликовано в: :Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Соавтор: Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsgericht Köln (Автор)
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Опубликовано: ˜deœ Gruyter 2016
В: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Индексация IxTheo:SB Каноническое право
Другие ключевые слова:B Судопроизводство (мотив)
B Работа с общественностью
B Религиозная община
B Sondernutzung
Описание
Итог:Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrechts der Religionsfreiheit ein Widerruf der Sondernutzungserlaubnis ermessensfehlerhaft, wenn nicht geprüft worden ist, ob der Einsatz bereitgehaltender Polizeikräfte als milderes Mittel der Gefahrenabwehr ausreicht.
ISSN:0340-8760
Второстепенные работы:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946