Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis. Beschluss vom 5.6.2012 (18 L 694/12)

Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrec...

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Detalhes bibliográficos
Publicado no:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Autor Corporativo: Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsgericht Köln (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Língua não determinada
Verificar disponibilidade: HBZ Gateway
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Publicado em: ˜deœ Gruyter 2016
Em: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Jurisdiction
B Public relations
B Religious organization
B Sondernutzung
Descrição
Resumo:Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrechts der Religionsfreiheit ein Widerruf der Sondernutzungserlaubnis ermessensfehlerhaft, wenn nicht geprüft worden ist, ob der Einsatz bereitgehaltender Polizeikräfte als milderes Mittel der Gefahrenabwehr ausreicht.
ISSN:0340-8760
Obras secundárias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946