Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis. Beschluss vom 5.6.2012 (18 L 694/12)
Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrec...
Pubblicato in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Lingua non determinata |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
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Pubblicazione: |
de Gruyter
2016
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico |
Altre parole chiave: | B
Comunità religiosa
B Pubbliche relazioni B Giurisprudenza <motivo> B Sondernutzung |
Riepilogo: | Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrechts der Religionsfreiheit ein Widerruf der Sondernutzungserlaubnis ermessensfehlerhaft, wenn nicht geprüft worden ist, ob der Einsatz bereitgehaltender Polizeikräfte als milderes Mittel der Gefahrenabwehr ausreicht. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Comprende: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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