Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis. Beschluss vom 5.6.2012 (18 L 694/12)

Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrec...

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Pubblicato in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Ente Autore: Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsgericht Köln (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Lingua non determinata
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Pubblicazione: ˜deœ Gruyter 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Comunità religiosa
B Pubbliche relazioni
B Giurisprudenza <motivo>
B Sondernutzung
Descrizione
Riepilogo:Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrechts der Religionsfreiheit ein Widerruf der Sondernutzungserlaubnis ermessensfehlerhaft, wenn nicht geprüft worden ist, ob der Einsatz bereitgehaltender Polizeikräfte als milderes Mittel der Gefahrenabwehr ausreicht.
ISSN:0340-8760
Comprende:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946