Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis. Beschluss vom 5.6.2012 (18 L 694/12)

Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrec...

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Publié dans:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Collectivité auteur: Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsgericht Köln (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Langue indéterminée
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Publié: ˜deœ Gruyter 2016
Dans: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Jurisprudence
B Communauté religieuse
B Relations publiques
B Sondernutzung
Description
Résumé:Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrechts der Religionsfreiheit ein Widerruf der Sondernutzungserlaubnis ermessensfehlerhaft, wenn nicht geprüft worden ist, ob der Einsatz bereitgehaltender Polizeikräfte als milderes Mittel der Gefahrenabwehr ausreicht.
ISSN:0340-8760
Contient:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946