Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis. Beschluss vom 5.6.2012 (18 L 694/12)

Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrec...

Descripción completa

Guardado en:  
Detalles Bibliográficos
Publicado en:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Autor Corporativo: Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsgericht Köln (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Lengua no determinada
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Gargar...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publicado: ˜deœ Gruyter 2016
En: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Clasificaciones IxTheo:SB Derecho canónico
Otras palabras clave:B Comunidad religiosa
B Relaciones públicas
B Jurisprudencia
B Sondernutzung
Descripción
Sumario:Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrechts der Religionsfreiheit ein Widerruf der Sondernutzungserlaubnis ermessensfehlerhaft, wenn nicht geprüft worden ist, ob der Einsatz bereitgehaltender Polizeikräfte als milderes Mittel der Gefahrenabwehr ausreicht.
ISSN:0340-8760
Obras secundarias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946