Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis. Beschluss vom 5.6.2012 (18 L 694/12)
Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrec...
Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
de Gruyter
2016
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Öffentlichkeitsarbeit
B Rechtsprechung B Religionsgemeinschaft B Sondernutzung |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Befürchtet die Verwaltungsbehörde, dass es bei einer von ihr genehmigten Verteilung des Koran im öffentlichen Verkehrsraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter und Passanten kommt, dann ist insbesondere angesichts des dem Veranstalter zur Seite stehenden Grundrechts der Religionsfreiheit ein Widerruf der Sondernutzungserlaubnis ermessensfehlerhaft, wenn nicht geprüft worden ist, ob der Einsatz bereitgehaltender Polizeikräfte als milderes Mittel der Gefahrenabwehr ausreicht. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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