Zustimmungsverweigerung durch die Mitarbeitervertretung. Urteil vom 16.1.2012 (2 Sa 822/11)

Leitsatz: Widerspricht die Mitarbeitervertretung einer ordentlichen Kündigung mit der Begründung, dass nach ihrer Einschätzung die Erfolgsaussichten im staatlichen Arbeitsgerichtsverfahren für den kirchlichen Arbeitgeber ungünstig und mildere Mittel einer Konfliktlösung vorhanden seien, dann liegt e...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Landesarbeitsgericht, Köln (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 59, Pages: 4-9
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Church hospital
B Co-worker
B Mitarbeitervertretungsrecht
B Employee representation
B Mitarbeitervertretungsgesetz
Description
Summary:Leitsatz: Widerspricht die Mitarbeitervertretung einer ordentlichen Kündigung mit der Begründung, dass nach ihrer Einschätzung die Erfolgsaussichten im staatlichen Arbeitsgerichtsverfahren für den kirchlichen Arbeitgeber ungünstig und mildere Mittel einer Konfliktlösung vorhanden seien, dann liegt eine Zustimmungsverweigerung wegen Verstoßes gegen eine Rechtsvorschrift vor, die nur im kirchengerichtlichen Verfahren ersetzt werden kann.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946