Aufwendung eines Arztes für ein Theologiestudium als Fortbildungskosten. Urteil vom 20.6.2012 (3 K 1240/10)
Leitsatz: Ob Aufwendungen, die für ein Fortbildungsstudium der katholischen Theologie als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, mit der ärztlichen Tätigkeit eine Facharztes für Nuklearmedizin in einem objektiven feststellbaren, hinreichend konkreten Zusammenhang stehen, hängt von den Ums...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
2016
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 59, Pages: 430-442 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Tax law B Church work B Theological studies B Physician B Advertising |
Summary: | Leitsatz: Ob Aufwendungen, die für ein Fortbildungsstudium der katholischen Theologie als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, mit der ärztlichen Tätigkeit eine Facharztes für Nuklearmedizin in einem objektiven feststellbaren, hinreichend konkreten Zusammenhang stehen, hängt von den Umständen im Veranlagungszeitraum ab. Vorraussetzung für einen solchen Werbungskostenabzug ist, dass die Inhalte der besuchten Veranstaltungen einen konkreten Bezug zu der ärztlichen Tätigkeit aufweisen und sich somit auf die kommunikativen und seelsorgerischen Aspekten beziehen, die der Steuerpflichtige in seiner Tätigkeit als Nuklearmediziner im Umgang mit Patienten nutzen will. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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