Aufwendung eines Arztes für ein Theologiestudium als Fortbildungskosten. Urteil vom 20.6.2012 (3 K 1240/10)

Leitsatz: Ob Aufwendungen, die für ein Fortbildungsstudium der katholischen Theologie als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, mit der ärztlichen Tätigkeit eine Facharztes für Nuklearmedizin in einem objektiven feststellbaren, hinreichend konkreten Zusammenhang stehen, hängt von den Ums...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Finanzgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: ˜deœ Gruyter 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 59, Pages: 430-442
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Tax law
B Church work
B Theological studies
B Physician
B Advertising
Description
Summary:Leitsatz: Ob Aufwendungen, die für ein Fortbildungsstudium der katholischen Theologie als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, mit der ärztlichen Tätigkeit eine Facharztes für Nuklearmedizin in einem objektiven feststellbaren, hinreichend konkreten Zusammenhang stehen, hängt von den Umständen im Veranlagungszeitraum ab. Vorraussetzung für einen solchen Werbungskostenabzug ist, dass die Inhalte der besuchten Veranstaltungen einen konkreten Bezug zu der ärztlichen Tätigkeit aufweisen und sich somit auf die kommunikativen und seelsorgerischen Aspekten beziehen, die der Steuerpflichtige in seiner Tätigkeit als Nuklearmediziner im Umgang mit Patienten nutzen will.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946