Staatlich anerkanntes Kirchenasyl

Eine Grundlage für Kirchenasyl gibt es in unserem staatlichen Rechtssystem nicht. Weder im Ausländerrecht noch im Aufenthaltsgesetz. Auch nicht im Grundgesetz. Zwar gibt es ein Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Danach sind Kirchen befugt, ihre inneren Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu...

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Main Author: Schwemer, Rolf-Oliver (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2017
In: Zeitschrift für Rechtspolitik
Year: 2017, Volume: 50, Issue: 4, Pages: 125-126
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Foreigner
B Church
B Refugee law
B Asylum
B Refugee
B Germany
Description
Summary:Eine Grundlage für Kirchenasyl gibt es in unserem staatlichen Rechtssystem nicht. Weder im Ausländerrecht noch im Aufenthaltsgesetz. Auch nicht im Grundgesetz. Zwar gibt es ein Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Danach sind Kirchen befugt, ihre inneren Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten. Dies hat allerdings innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu erfolgen
ISSN:0514-6496
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Rechtspolitik