Europäisches Doppelurteil zum Schleier. EuGH stärkt Arbeitgeber, begrenzt aber auch das Kopftuchverbot
Der EuGH hat erstmals über das Recht privater Arbeitgeber entscheiden, muslimischen Frauen das Kopftuch, den sog. Hidschab, zu verbieten. Das hier gefällte Doppelurteil zeigt die Ambivalenz solcher Streitfälle, da zwei wesentliche Bedinungen erfüllt sein müssen, um Arbeitgebern Eingriffe in die Reli...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
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Published: |
2017
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In: |
Hintergrund
Year: 2017, Volume: 52, Pages: 34-35 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Religious freedom
B Symbol B Europe B Religion B Lament B Neutrality B Prohibition B Discrimination B Islam B Belgium B Europäischer Gerichtshof B Head covering B Employment B Place of work B France B Judgment |
Summary: | Der EuGH hat erstmals über das Recht privater Arbeitgeber entscheiden, muslimischen Frauen das Kopftuch, den sog. Hidschab, zu verbieten. Das hier gefällte Doppelurteil zeigt die Ambivalenz solcher Streitfälle, da zwei wesentliche Bedinungen erfüllt sein müssen, um Arbeitgebern Eingriffe in die Religionsfreiheit ihrer Mitarbeiter zu gestatten: Ein Verbot religiöser Symbole muss ausnahmslos für alle gelten und zugleich verhältnismäßig und objektiv erforderlich sein, damit der Geschäftsbetrieb und die Arbeitsabläufe eines Unternehmens nicht gestört werden |
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Contains: | Enthalten in: Hintergrund
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