Besonderes Kirchgeld bei Ehegatten in glaubensverschiedener Ehe, Beschluss vom 23.08.2018 - 9 LA 120/17
Erzielen in einer sog. glaubensverschiedenen Ehe, bei der nur ein Ehegatte einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, beide Ehegatten Einkünfte und werden sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, so darf von Verfassungswegen von dem kirchenangehörigen Ehegatten ein besondere...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Tedesco |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Pubblicazione: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
2018
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In: |
Kirche & Recht
Anno: 2018, Volume: 24, Pagine: 296 |
Notazioni IxTheo: | SA Diritto ecclesiastico |
Altre parole chiave: | B
Kirchgeld
B Diritto in materia di chiesa di stato |
Riepilogo: | Erzielen in einer sog. glaubensverschiedenen Ehe, bei der nur ein Ehegatte einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, beide Ehegatten Einkünfte und werden sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, so darf von Verfassungswegen von dem kirchenangehörigen Ehegatten ein besonderes Kirchgeld erhoben werden, mit dem der nach dem gemeinsamen Einkommen beider Ehegatten bemessene Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten besteuert wird. # R (Amtlicher Leitsatz) |
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ISSN: | 0947-8094 |
Comprende: | Enthalten in: Kirche & Recht
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