Besonderes Kirchgeld bei Ehegatten in glaubensverschiedener Ehe, Beschluss vom 23.08.2018 - 9 LA 120/17

Erzielen in einer sog. glaubensverschiedenen Ehe, bei der nur ein Ehegatte einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, beide Ehegatten Einkünfte und werden sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, so darf von Verfassungswegen von dem kirchenangehörigen Ehegatten ein besondere...

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Ente Autore: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Tedesco
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Pubblicazione: Berliner Wissenschafts-Verlag 2018
In: Kirche & Recht
Anno: 2018, Volume: 24, Pagine: 296
Notazioni IxTheo:SA Diritto ecclesiastico
Altre parole chiave:B Kirchgeld
B Diritto in materia di chiesa di stato
Descrizione
Riepilogo:Erzielen in einer sog. glaubensverschiedenen Ehe, bei der nur ein Ehegatte einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, beide Ehegatten Einkünfte und werden sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, so darf von Verfassungswegen von dem kirchenangehörigen Ehegatten ein besonderes Kirchgeld erhoben werden, mit dem der nach dem gemeinsamen Einkommen beider Ehegatten bemessene Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten besteuert wird. # R (Amtlicher Leitsatz)
ISSN:0947-8094
Comprende:Enthalten in: Kirche & Recht