Besonderes Kirchgeld bei Ehegatten in glaubensverschiedener Ehe, Beschluss vom 23.08.2018 - 9 LA 120/17

Erzielen in einer sog. glaubensverschiedenen Ehe, bei der nur ein Ehegatte einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, beide Ehegatten Einkünfte und werden sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, so darf von Verfassungswegen von dem kirchenangehörigen Ehegatten ein besondere...

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Collectivité auteur: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
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Publié: Berliner Wissenschafts-Verlag 2018
Dans: Kirche & Recht
Année: 2018, Volume: 24, Pages: 296
Classifications IxTheo:SA Droit ecclésial
Sujets non-standardisés:B Contribution financière des fidèles
B Législation religieuse
Description
Résumé:Erzielen in einer sog. glaubensverschiedenen Ehe, bei der nur ein Ehegatte einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, beide Ehegatten Einkünfte und werden sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, so darf von Verfassungswegen von dem kirchenangehörigen Ehegatten ein besonderes Kirchgeld erhoben werden, mit dem der nach dem gemeinsamen Einkommen beider Ehegatten bemessene Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten besteuert wird. # R (Amtlicher Leitsatz)
ISSN:0947-8094
Contient:Enthalten in: Kirche & Recht