Besonderes Kirchgeld bei Ehegatten in glaubensverschiedener Ehe, Beschluss vom 23.08.2018 - 9 LA 120/17

Erzielen in einer sog. glaubensverschiedenen Ehe, bei der nur ein Ehegatte einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, beide Ehegatten Einkünfte und werden sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, so darf von Verfassungswegen von dem kirchenangehörigen Ehegatten ein besondere...

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Detalles Bibliográficos
Autor Corporativo: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publicado: Berliner Wissenschafts-Verlag 2018
En: Kirche & Recht
Año: 2018, Volumen: 24, Páginas: 296
Clasificaciones IxTheo:S Derecho eclesiástico
Otras palabras clave:B Impuesto eclesiástico extraordinario
B Legislación sobre la Iglesia nacional
Descripción
Sumario:Erzielen in einer sog. glaubensverschiedenen Ehe, bei der nur ein Ehegatte einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, beide Ehegatten Einkünfte und werden sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, so darf von Verfassungswegen von dem kirchenangehörigen Ehegatten ein besonderes Kirchgeld erhoben werden, mit dem der nach dem gemeinsamen Einkommen beider Ehegatten bemessene Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten besteuert wird. # R (Amtlicher Leitsatz)
ISSN:0947-8094
Obras secundarias:Enthalten in: Kirche & Recht