Keine Verpflichtung zur Einrichtung eines gesonderten Unterrichtsfachs Ethik an einer Grundschule, Beschluss vom 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14

Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein verwaltungsgerichtliches Klageverfahren, das auf Einrichtung eines gesonderten Unterrichtsfachs Ethik an der von ihren Kindern der Bf. besuchten Grundschule gerichtet war. Die Bf. und ihre drei Kinder, für die sie das alleinige Sorgerecht besitzt, sind konfessi...

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Published in:Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Corporate Author: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2018
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Ethics teaching
B School
B Baden-Württemberg
Description
Summary:Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein verwaltungsgerichtliches Klageverfahren, das auf Einrichtung eines gesonderten Unterrichtsfachs Ethik an der von ihren Kindern der Bf. besuchten Grundschule gerichtet war. Die Bf. und ihre drei Kinder, für die sie das alleinige Sorgerecht besitzt, sind konfessionslos. Im Schuljahr 2009/2010 besuchten zwei der Kinder eine Grundschule in Baden-Württemberg; das jüngste Kind war noch nicht eingeschult. An der Schule wurde für konfessionsgebundene Schüler Religionsunterricht erteilt. Ethikunterricht wurde entsprechend der Verwaltungsvorschrift "Ethikunterricht" des baden-württembergischen Kultusministeriums nicht angeboten. Den Antrag der Bf., an der von ihren Kindern besuchten Grundschule einen Ethikunterricht einzurichten, lehnte das Kultusministerium ab. Die hiergegen erhobene Klage blieb in der Eingangsinstanz (VG Freiburg, Urt. v. 21.9.2011 - 2 K 638/10, BeckRS 2011, 55236) und der Berufungsinstanz (VGH Mannheim, Urt. v. 23.1.2013 - 9 S 2180/12, 2013, 46852) ohne Erfolg. Die Revision wies das BVerwG (NVwZ 2014, NVWZ 2014, 1163) zurück. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen
ISSN:0721-880X
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht