EU-Richter setzen dem kirchlichen Arbeitsrecht Grenzen. Urteil stößt bei Experten und Kirchen auf geteiltes Echo
Darf ein katholisches Krankenhaus seinen Chefarzt kündigen, weil er nach einer Scheidung ein zweites Mal geheiratet hat? Mit dieser Frage beschäftigten sich die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Sie kamen zu dem Schluss, dass die Kündigung eine "verbotene Diskriminierung" darst...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
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Published: |
2018
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In: |
Hintergrund. [Landesdienst Bayern]
Year: 2018, Volume: 175, Pages: 27-28 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Loyalitätsobliegenheit
B Employee resignation B Europäischer Gerichtshof B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1152 B Hospital B Church labor law B Judgment |
Summary: | Darf ein katholisches Krankenhaus seinen Chefarzt kündigen, weil er nach einer Scheidung ein zweites Mal geheiratet hat? Mit dieser Frage beschäftigten sich die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Sie kamen zu dem Schluss, dass die Kündigung eine "verbotene Diskriminierung" darstellen könnte. Die Anforderung, dass ein katholischer Chefarzt den "heiligen und unauflöslichen Charakter" der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche beachte, erscheine nicht als "wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung", heißt es im Urteil. Die abschließende Entscheidung obliegt nun dem Bundesarbeitsgericht |
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Contains: | Enthalten in: Katholische Nachrichten-Agentur, Hintergrund. [Landesdienst Bayern]
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