Religionswechsel als Eheverfehlung

a) Ob eine schwere Eheverfehlung darin liegt, daß ein Ehegatte gegen den Willen des anderen aus der bisher beiden gemeinsamen Religionsgemeinschaft (hier der evangelischen Kirche) austritt, um sich einer anderen Glaubensgemeinschaft (hier der Neuapostolischen Kirche) anzuschließen, hängt insbesonder...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2017
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 2017, Volume: 70, Issue: 42, Pages: 3076-3077
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Mixed marriage
B Divorce
B Conversion Religion
B Tolerance
Description
Summary:a) Ob eine schwere Eheverfehlung darin liegt, daß ein Ehegatte gegen den Willen des anderen aus der bisher beiden gemeinsamen Religionsgemeinschaft (hier der evangelischen Kirche) austritt, um sich einer anderen Glaubensgemeinschaft (hier der Neuapostolischen Kirche) anzuschließen, hängt insbesondere davon ab, in welcher Weise und mit welcher inneren Einstellung zu dem anderen Ehegatten dieser Schritt vollzogen wird und ob diesem Ehegatten gegenüber dabei die gebotene Rücksichtnahme gewahrt wird. b) Auch eine Eheverfehlung des klagenden Ehegatten, die keine schwere Verfehlung im Sinne des § EHEG § 43 Satz 1 EheG ist, kann dazu führen, daß sein Scheidungsbegehren sittlich nicht gerechtfertigt ist
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift