EU-Richter nehmen kirchliches Arbeitsrecht unter die Lupe. Gerichtshof erörtert deutsche Sonderstellung der Kirchen
Der Job schien wie für sie geschaffen, dachte sich Vera Egenberger. Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. hatte eine Referentenstelle zur UN-Antirassismuskonvention ausgeschrieben. Doch obwohl ihre Bewerbung nach einer ersten Sichtung noch im Auswahlverfahren verblieben war, wurde...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
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Published: |
2017
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In: |
Aktueller Dienst. Kultur
Year: 2017, Volume: 137, Pages: 35-36 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Equal treatment
B Discrimination B Labor law B Europäischer Gerichtshof B Diaconia B Process B Self-government B Church labor law B Germany |
Summary: | Der Job schien wie für sie geschaffen, dachte sich Vera Egenberger. Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. hatte eine Referentenstelle zur UN-Antirassismuskonvention ausgeschrieben. Doch obwohl ihre Bewerbung nach einer ersten Sichtung noch im Auswahlverfahren verblieben war, wurde Egenberger nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Eine Bedingung in der Ausschreibung war: Bewerber müssen Mitglied einer christlichen Konfession sein und sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren. Die studierte Sozialpädagogin ist der Auffassung, dass sie wegen ihrer Konfessionslosigkeit diskriminiert wurde. Sie sieht darin einen Verstoß gegen die europäische Gleichbehandlungs-Richtlinie und das daraus resultierende deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz |
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Contains: | Enthalten in: Aktueller Dienst. Kultur
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