Ortskirchensteuer als Speyrer Spezialität. Für Betroffene geht es meist um sechs oder sieben Euro im Jahr

Die Ortskirchensteuer wird in konfessioneller Gemeinsamkeit parallel von Katholiken und Protestanten erhoben. Ortskirchensteuer muss zusätzlich gezahlt werden. Während sich die Kirchensteuer am Einkommen bemisst und von den Finanzämtern berechnet wird, ist für die Ortskirchensteuer der Besitz von Gr...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Jacquemain, Michael (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: KNA 2018
In: Hintergrund
Year: 2018, Volume: 31, Pages: 30-31
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Diocese
B Speyer
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1263
B Church tax
B Germany
Description
Summary:Die Ortskirchensteuer wird in konfessioneller Gemeinsamkeit parallel von Katholiken und Protestanten erhoben. Ortskirchensteuer muss zusätzlich gezahlt werden. Während sich die Kirchensteuer am Einkommen bemisst und von den Finanzämtern berechnet wird, ist für die Ortskirchensteuer der Besitz von Grund und Boden maßgebend. Sie wird von Kommunen und Kreisen im Grundsteuerbescheid ausgewiesen und von ihnen für die Kirchen eingesammelt
Contains:Enthalten in: Hintergrund