Gerichte dürfen Einstellungsbedingungen auch bei Kirchen prüfen

Staatliche Gerichte müssen die Einstellungsbedingungen für Jobbewerber auch bei Kirchen prüfen dürfen. Dies gilt auch für die Bedingung der Religionszugehörigkeit, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Die Religionszugehörigkeit für einen Job bei einer Kirche müsse für diese...

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Bibliographic Details
Format: Print Article
Language:German
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Published: KNA 2018
In: Vatikan, Ausland, EU
Year: 2018, Volume: 74, Pages: 20
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Church
B Confession
B Discrimination
B Labor law
B World view
B Europäischer Gerichtshof
B Church law
B Church labor law
B Judgment
B Court
Description
Summary:Staatliche Gerichte müssen die Einstellungsbedingungen für Jobbewerber auch bei Kirchen prüfen dürfen. Dies gilt auch für die Bedingung der Religionszugehörigkeit, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Die Religionszugehörigkeit für einen Job bei einer Kirche müsse für diese berufliche Tätigkeit "notwendig", "objektiv" geboten und verhältnismäßig sein
Contains:Enthalten in: Vatikan, Ausland, EU