EU-Regeln zum Tierwohl verstoßen nicht gegen Religionsfreiheit
Das Verbot von rituellen Schlachtungen in temporären Schlachthöfen verstößt nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit. Das Schächten ist eine im Islam und Judentum vorgeschriebene rituelle Schlachtmethode, die den Verzehr von unblutigem Fleisch ermöglicht. Der Genuss von Blut ist in beiden Religio...
Format: | Print Article |
---|---|
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
KNA
2017
|
In: |
Vatikan, Ausland, EU
Year: 2017, Volume: 230, Pages: 10 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Religious freedom
B Islam B Europäischer Gerichtshof B Europe B Judaism B Ritual slaughter B Europäische Union |
Summary: | Das Verbot von rituellen Schlachtungen in temporären Schlachthöfen verstößt nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit. Das Schächten ist eine im Islam und Judentum vorgeschriebene rituelle Schlachtmethode, die den Verzehr von unblutigem Fleisch ermöglicht. Der Genuss von Blut ist in beiden Religionen verboten. In Deutschland ist das Schächten mit Blick auf die Religionsfreiheit unter Auflagen erlaubt |
---|---|
Contains: | Enthalten in: Vatikan, Ausland, EU
|