EU-Regeln zum Tierwohl verstoßen nicht gegen Religionsfreiheit

Das Verbot von rituellen Schlachtungen in temporären Schlachthöfen verstößt nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit. Das Schächten ist eine im Islam und Judentum vorgeschriebene rituelle Schlachtmethode, die den Verzehr von unblutigem Fleisch ermöglicht. Der Genuss von Blut ist in beiden Religio...

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Bibliographic Details
Format: Print Article
Language:German
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Published: KNA 2017
In: Vatikan, Ausland, EU
Year: 2017, Volume: 230, Pages: 10
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Religious freedom
B Islam
B Europäischer Gerichtshof
B Europe
B Judaism
B Ritual slaughter
B Europäische Union
Description
Summary:Das Verbot von rituellen Schlachtungen in temporären Schlachthöfen verstößt nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit. Das Schächten ist eine im Islam und Judentum vorgeschriebene rituelle Schlachtmethode, die den Verzehr von unblutigem Fleisch ermöglicht. Der Genuss von Blut ist in beiden Religionen verboten. In Deutschland ist das Schächten mit Blick auf die Religionsfreiheit unter Auflagen erlaubt
Contains:Enthalten in: Vatikan, Ausland, EU