Gericht stärkt innerkirchliche Meinungsfreiheit

Im Streit um die innerkirchliche Meinungsfreiheit hat das höchste kirchliche Arbeitsgericht zugunsten der Rechte der Mitarbeitervertretungen entschieden. Anlass war ein Rechtsstreit zwischen dem Bistum Trier und seiner Gesamt-Mitarbeitervertretung (GesMAV) um eine kritische Meinungsäußerung

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Published in:Aktueller Dienst / Inland
Format: Print Article
Language:German
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Published: KNA 2015
In: Aktueller Dienst / Inland
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Freedom of opinion
B Diocese
B Kirchliches Arbeitsgericht
B Labor courts
B Co-worker
B Employee representation
B Trier
B Judgment
Description
Summary:Im Streit um die innerkirchliche Meinungsfreiheit hat das höchste kirchliche Arbeitsgericht zugunsten der Rechte der Mitarbeitervertretungen entschieden. Anlass war ein Rechtsstreit zwischen dem Bistum Trier und seiner Gesamt-Mitarbeitervertretung (GesMAV) um eine kritische Meinungsäußerung
Contains:Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland