Das Auslaufen der Sonderregelung für geringfügige Beschäftigung in Anlage 1 Abschnitt Iib zu den AVR

Geringfügige Beschäftigung ist auf dem deutschen Arbeitsmarkt von erheblicher Bedeutung. Ende 2011 hatten gut 15 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland ausschließlich eine geringfügige Beschäftigung (Körner/Meineken/Puch, Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik Jan...

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Main Author: Riede, Marc (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: C. H. Beck 2013
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2013, Volume: 6, Pages: 195-199
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Labor law
Description
Summary:Geringfügige Beschäftigung ist auf dem deutschen Arbeitsmarkt von erheblicher Bedeutung. Ende 2011 hatten gut 15 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland ausschließlich eine geringfügige Beschäftigung (Körner/Meineken/Puch, Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik Januar 2013.). Wegen des Fehlens einer an der gewerblichen Wirtschaft orientierten Vergütung in einigen Bereichen, wie bspw. dem Fahrdienst, Sitzwachen, Mittagsbetreuung in Schulen, Küche oder Reinigung, und einer nicht ausreichenden Refinanzierung, wie im Bereich der Sozialstationen, wird auch von der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V. zur Vermeidung einer Auslagerung von Wirtschaftszweigen aus dem Bereich der Caritas aus Kostengründen bei der geringfügigen Beschäftigung nach Lösungen gesucht. Laut der Zentralstatistik des Deutschen Caritasverbandes e. V. sind derzeit ca. 9,3 % der Beschäftigten im Bereich der Caritas geringfügig Beschäftigte
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen