Konsequenzen aus den Streikurteilen des BAG - ein "fairer, sachgerechter und verbindlicher Interessenausgleich" aus Sicht eines katholischen Dienstgebers

Die Diskussion um das Streitkrecht in kirchlichen Einrichtungen zum Abschluss von Tarifverträgen hat bereits eine längere Tradition (Vgl. Richardi, Arbeitsrecht in der Kirche, 6. Aufl. 2012, 163ff. M. w. N.). Einen vorläufigen (Die Gewerkschaft ver.di hat gegen die Urteile des BAG Verfassungsbeschwe...

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Main Author: Molzberger, Bernd (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: C. H. Beck 2014
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2014, Volume: 3, Pages: 78-81
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Third way
B Right to strike
B Labor law
Description
Summary:Die Diskussion um das Streitkrecht in kirchlichen Einrichtungen zum Abschluss von Tarifverträgen hat bereits eine längere Tradition (Vgl. Richardi, Arbeitsrecht in der Kirche, 6. Aufl. 2012, 163ff. M. w. N.). Einen vorläufigen (Die Gewerkschaft ver.di hat gegen die Urteile des BAG Verfassungsbeschwerde erhoben; s. dazu etwa Schuber/Wolter, AuR 2013, 285ff.) Schlusspunkt haben die beiden Entscheidungen des BAG (BAG, Urteil vom 20.11.2012, 1 AZR 179/11, NZA 2013, 448ff ["Dritter Weg"]; BAG, Urteil vom 20.11.2012, 1 AZR 611/11, NZA 2013, 437ff. ["Zweiter Weg"]) gesetzt, die für den Bereich der evangelischen Kirche Geltung beanspruchen. Danach stehen sich das Tarifvertragssystem und das Arbeitsrechtsregelungsverfahren in der evangelischen Kirche als Lohnfindungssysteme grundsätzlich gleichberechtigt gegenüber. Allerdings sind dafür folgende Kriterien zu erfüllen: Das kirchliche Arbeitsrechtsregelungsverfahren muss zu einem "fairen, sachgerechten und verbindlichen Interessenausgleich" (BAG, Urteil vom 20.11.2012, 1 AZR 179/11, NZA 2013, 448ff., Rn. 116.) führen, auf den zusätzlich für die Kirche das "Leitbild der Dienstgemeinschaft" als Legitimation des "Dritten Weges" gerichtet ist. Im Folgenden soll daher diesem vom BAG aufgestellten Kriterium eines "fairen, sachgerechten und verbindlichen Interessenausgleichs" im Arbeitsrechtsregelungsverfahren aus Sicht eines katholischen Dienstgeber nachgespürt werden
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen