Kirchlicher Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art

Eine aktuelle Eintscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 05.02.2013 (FG Hamburg, Urteil vom 05.02.2013, 3 K 74-12, n. v.) könnte in steuerrechtlicher Hinsicht eine Trendwende zu Ungunsten von Kirchengemeinden einläuten, obwohl im Streitfall "lediglich" über die Grunderwerbsteuerpflicht z...

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Main Author: Kronawitter, Martin (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: C. H. Beck 2013
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2013, Volume: 4, Pages: 131-135
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Tax law
B Labor law
Description
Summary:Eine aktuelle Eintscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 05.02.2013 (FG Hamburg, Urteil vom 05.02.2013, 3 K 74-12, n. v.) könnte in steuerrechtlicher Hinsicht eine Trendwende zu Ungunsten von Kirchengemeinden einläuten, obwohl im Streitfall "lediglich" über die Grunderwerbsteuerpflicht zu entscheiden war. Dass der Abschluss eines Kaufvertrages über ein mit Kapelle, Gemeindehaus, Pastorat und Kindergarten bebautes Grundstück als steuerbarer Erwerbsvorgang gem § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG Grunderwerbsteuer auslöst, sollte nicht überraschen. Dieser Vorschrift zufolge wird der Erwerb eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. U. a. von der Besteuerung ausgenommen, wenn das Grundstück aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben von der einen auf die andere juristische Person übergeht und nicht überwiegend einem Betrieb gewerblicher Art dient
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen