Der Versicherungstatbestand in der gesetzlichen Unfallversicherung - die neue Rechtsprechung und ihre Konsequenzen für die betriebliche Praxis

Arbeitgeber aus Kirche, Caritas und Diakonie sind als Unternehmer rechtlich in die gesetzliche Unfallversicherung zugunsten ihrer Beschäftigten eingebunden. Außer der Beitragspflicht resultieren für sie aus der verpflichtenden Mitgliedschaft beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherun...

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Published in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Main Author: Bergmann, Tore (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: C. H. Beck 2014
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Labor law
B Insurance
Description
Summary:Arbeitgeber aus Kirche, Caritas und Diakonie sind als Unternehmer rechtlich in die gesetzliche Unfallversicherung zugunsten ihrer Beschäftigten eingebunden. Außer der Beitragspflicht resultieren für sie aus der verpflichtenden Mitgliedschaft beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere Anzeige- und Unterstützungspflichten bei Eintritt eines Versicherungsfalls (Vgl. hierzu - auch zu Rechtsschutzmöglichkeiten - Bergmann, ZAT 2014, 132.). Die Beurteilung, ob ein solcher überhaupt vorliegt, kann im Einzelfall allerdings tatsächlich und rechtlich schwierig sein. Besonders die Abgrenzung von versicherten betrieblichen zu nicht versicherten privaten ("eigenwirtschaftlichen") Tätigkeiten ist seit jeher häufiger Anlass für Meinungsverschiedenheiten. Das BSG richtet seit einigen Jahren seine früher stark kasuistisch geprägte Rechtsprechung unter dem Einfluss kritischer Anmerkungen des BVerfG (Vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.11.20014, 1 BvR 1750/03, NZS 2005, 533: BSG, Urteil zu Wegeunfall "noch nicht willkürlich".) dogmatisch stringenter neu aus, definiert den Versicherungstatbestand der Beschäftigung maßgeblich nach den arbeitsrechtlichen Gegebenheiten und hinterfragt manchen hergebrachten Grundsatz. Der folgende Beitrag stellt die neuen höchstrichterlichen Grundsätze und ihre Bedeutung insbesondere für Beschäftigungsverhältnisse vor
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen