Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." ist weder eien Religionsgemeinschaft noch eine Weltanschauungsgemeinschaft, Urteil vom 02.08.2017 - 4 U 84/16
1. Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." ist weder eine Religionsgemeinschaft noch eine Weltanschauungsgemeinschaft. 2. Der Verein hat keinen religiösen Bezug und der Gottesfrage kommt keine zentrale Bedeutung zu. Der Verein bezeichnet sich in seiner Satzung...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
2017
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In: |
Kirche & Recht
Year: 2017, Volume: 23, Pages: 246 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B State law of churches B Religious freedom |
Summary: | 1. Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." ist weder eine Religionsgemeinschaft noch eine Weltanschauungsgemeinschaft. 2. Der Verein hat keinen religiösen Bezug und der Gottesfrage kommt keine zentrale Bedeutung zu. Der Verein bezeichnet sich in seiner Satzung selbst als "Weltanschauungsgemeinschaft", "Religionssatire" und als "künstlerisches Mittel (...), um in satiretypischer Art intolerante und dogmatische Anschauungen und Handlungen zu überhöhen und zu hinterfragen." Eine Gottheit, der von den Mitgliedern des klagenden Vereins ernsthaft kultische Verehrung zuteil werden soll, ist das "fliegende Spaghettimonster" indes nicht. 3. Weil der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V." keine Weltanschauungsgemeinschaft darstellt, ist das Land Brandenburg nicht aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes dazu verpflichtet, den Verein mit Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln. (Leitsätze der Redaktion) |
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ISSN: | 0947-8094 |
Contains: | Enthalten in: Kirche & Recht
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