Grabnutzungsrecht auf jüdischem Friedhof - Zuständigkeit staatlicher Gerichte, Beschluss vom 03.01.2017 - 19 A 1970/14

1. Für einen Rechtsstreit um den Bestand und den Inhalt eines Grabnutzungsrechts auf dem Friedhof einer korporierten jüdischen Kultusgemeinde ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet (wie ständige höchstrichterliche Rechtsprechung). 2. Eine Religionsgemeinschaft übt beim Betrieb eigen...

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Published in:Kirche & Recht
Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 2017
In: Kirche & Recht
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Religious freedom
Description
Summary:1. Für einen Rechtsstreit um den Bestand und den Inhalt eines Grabnutzungsrechts auf dem Friedhof einer korporierten jüdischen Kultusgemeinde ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet (wie ständige höchstrichterliche Rechtsprechung). 2. Eine Religionsgemeinschaft übt beim Betrieb eigener Friedhöfe staatliche Gewalt iSd Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG aus. (Amtlicher Leitsatz) 3. Der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für kirchliche Streitsachen ist aufgrund des staatlichen Justizgewährleistungsanspruchs immer dann eröffnet, wenn eine Maßnahme über den rein innerkirchlichen Bereich hinausreicht. Hierfür ist unbeachtlich, ob der Rechtsweg auch zu kirchlichen Gerichten offensteht. 4. Im innerkichlichen Bereich ist staatliche Rechtsprechungsätigkeit mit dem religionsgemeinschaftlichen Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG iVm Art. 137 Abs. 3 WRV) unvereinbar
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht