Teure Taktik: Das milde Urteil im Ettaler Missbrauchsprozess hat seinen Preis
Der 29. Juni ist für die katholische Kirche ein hoher Feiertag mit vielen Priesterweihen. An diesem Tag im Jahr 2010 legte der Ettaler Benediktinerpater G. sein erstes Missbrauchsgeständnis ab, das er aber später widerrief. In einem kurzen Schreiben "zur Vorlage bei der Staatsanwaltschaft"...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
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Published: |
2015
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In: |
Hintergrund
Year: 2015, Volume: 49, Pages: 39-40 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1395, §2
B Kirchenprovinz München-Freising B Sexual abuse B Judgment |
Summary: | Der 29. Juni ist für die katholische Kirche ein hoher Feiertag mit vielen Priesterweihen. An diesem Tag im Jahr 2010 legte der Ettaler Benediktinerpater G. sein erstes Missbrauchsgeständnis ab, das er aber später widerrief. In einem kurzen Schreiben "zur Vorlage bei der Staatsanwaltschaft" räumte er die Taten ein, die die Garmischer Kripo bis dahin ermittelt hatte. Die Bewährungsstrafe, zu der ihn das Landgericht München II fast fünf Jahre später am Mittwoch verurteilte, hätte er höchstwahrscheinlich damals schon haben können |
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Contains: | Enthalten in: Hintergrund
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