Noch einmal zu possessio bei Gaius 2,54 und 61
Für die Feststellung von Wortbedeutungen und für die Methode der Textexegese überhaupt ist eine präzise Abgrenzung von Kontextebenen eine Grundvorausset zung ? (ii) Bei den römischen Juristen begegnen sowohl possessio wie possessiones öfter in der Bedeutung "Grundstück(e)" ? Als schlüssige...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Published: |
De Gruyter
2014
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In: |
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
Year: 2014, Volume: 100, Pages: 370-394 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Summary: | Für die Feststellung von Wortbedeutungen und für die Methode der Textexegese überhaupt ist eine präzise Abgrenzung von Kontextebenen eine Grundvorausset zung ? (ii) Bei den römischen Juristen begegnen sowohl possessio wie possessiones öfter in der Bedeutung "Grundstück(e)" ? Als schlüssige Kriterien für diese Bedeutung gibt es feste Schemen von Kontextdaten, wie aus mehreren Belegen ersichtlich ist ? (iii) Es wird erstmals bis ins Detail gezeigt, aufgrund welcher Kontextdaten possessionem in Gai ? 2,61 als "Grundstück" zu deuten ist ? (iv) Ähnliches wird nochmals bezüglich possessiones in Gai ? 2,54 dar gelegt ? Systematischer als bisher wird erörtert, dass die Bedeutung "Grundstücke" untrennbar mit dem in 2,53 Gesag- ten - auch für Liegenschaften gilt hier eine einjährige Frist - verbunden ist (v) Bei Gaius ist possessio als "Grundstück" auf Textteile beschränkt, die früher geltendes Recht betreffen; dieser Sprachgebrauch entstammt der juristischen Praxissprache ? |
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ISSN: | 0323-4142 |
Contains: | Enthalten in: Savigny-Stiftung, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
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