Noch einmal zu possessio bei Gaius 2,54 und 61

Für die Feststellung von Wortbedeutungen und für die Methode der Textexegese überhaupt ist eine präzise Abgrenzung von Kontextebenen eine Grundvorausset zung ? (ii) Bei den römischen Juristen begegnen sowohl possessio wie possessiones öfter in der Bedeutung "Grundstück(e)" ? Als schlüssige...

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Main Author: Platschek, Johannes (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: De Gruyter 2014
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
Year: 2014, Volume: 100, Pages: 370-394
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Description
Summary:Für die Feststellung von Wortbedeutungen und für die Methode der Textexegese überhaupt ist eine präzise Abgrenzung von Kontextebenen eine Grundvorausset zung ? (ii) Bei den römischen Juristen begegnen sowohl possessio wie possessiones öfter in der Bedeutung "Grundstück(e)" ? Als schlüssige Kriterien für diese Bedeutung gibt es feste Schemen von Kontextdaten, wie aus mehreren Belegen ersichtlich ist ? (iii) Es wird erstmals bis ins Detail gezeigt, aufgrund welcher Kontextdaten possessionem in Gai ? 2,61 als "Grundstück" zu deuten ist ? (iv) Ähnliches wird nochmals bezüglich possessiones in Gai ? 2,54 dar gelegt ? Systematischer als bisher wird erörtert, dass die Bedeutung "Grundstücke" untrennbar mit dem in 2,53 Gesag- ten - auch für Liegenschaften gilt hier eine einjährige Frist - verbunden ist (v) Bei Gaius ist possessio als "Grundstück" auf Textteile beschränkt, die früher geltendes Recht betreffen; dieser Sprachgebrauch entstammt der juristischen Praxissprache ?
ISSN:0323-4142
Contains:Enthalten in: Savigny-Stiftung, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung