Gebühr für das Recht zur Urnenbestattung. Urteil vom 22.01.2010 - 7 K 1088/08

Leitsatz: Das Recht zur Bestattung umfasst auch das Recht, zwischen einer Erdbestattung oder einer Feuerbestattung zu wählen. Diese Gleichstellung beinhaltet jedoch nicht, dass überall beide Bestattungsmöglichkeiten uneingeschränkt zur Verfügung stehen müssen. Es steht dem (hier: kirchlichen) Friedh...

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Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, Volume: 55, Pages: 36-40
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Urn
B Jurisdiction
B Friedhofsordnung
B Funerary law
B Gebührenordnung
B Charge
B Cemetery law
B Cemetery
B Cremation
B Funeral
Description
Summary:Leitsatz: Das Recht zur Bestattung umfasst auch das Recht, zwischen einer Erdbestattung oder einer Feuerbestattung zu wählen. Diese Gleichstellung beinhaltet jedoch nicht, dass überall beide Bestattungsmöglichkeiten uneingeschränkt zur Verfügung stehen müssen. Es steht dem (hier: kirchlichen) Friedhofsträger frei, aufgrund der ihm eingeräumten Satzungsautonomie das Nutzungsrecht in bestimmten Teilen zu beschränken und nur zu einem bestimmten Zweck zu gewähren. Grabnutzungsgebühren sind durch Satzung grundsätzlich nach Art und Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu bemessen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946