Konflikt zwischen Direktionsrecht und Gewissensfreiheit. Urteil vom 14.01.2010 - 13 Ca 331/09

Leitsatz: Das Direktionsrecht des Arbeitgebers findet seine Grenze an der Gewissensfreiheit des Arbeitnehmers. Auf der Grundlage des subjektiven Gewissensbegriffs ist individuell zu beurteilen, ob und inwieweit das Gewissen des Einzelnen berührt ist. Dies kann auch bei Aufgaben, die nur einen Randbe...

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Main Author: ArbG Freiburg (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, Volume: 55, Pages: 17-25
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Liberty of conscience
B Personal right
B Labor law
B Jehovah's Witnesses
B Employment
B Conscience
B Labor contract
Description
Summary:Leitsatz: Das Direktionsrecht des Arbeitgebers findet seine Grenze an der Gewissensfreiheit des Arbeitnehmers. Auf der Grundlage des subjektiven Gewissensbegriffs ist individuell zu beurteilen, ob und inwieweit das Gewissen des Einzelnen berührt ist. Dies kann auch bei Aufgaben, die nur einen Randbereich betreffen, der Fall sein. Eine Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit muss der Arbeitnehmer u.a. dann hinnehmen, wenn für ihn aufgrund des Einstellungsgesprächs der Gewissenskonflikt voraussehbar ist (hier: Beauftragung eines Mitglieds der Zeugen Jehovas zu Vorbereitungsarbeiten für Fastnachtsveranstaltungen)
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946