Streik in kirchlichen Einrichtungen. Urteil vom 13.01.2011 (8 Sa 788/10)
Leitsatz: Auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich garantierten Autonomie der Religionsgemeinschaften sowie der kirchlich geprägten Eigenheiten und besonderen Aufgabenstellung diakonischer Einrichtungen geht ein vollständiger Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen, welcher auch Arbeitnehme...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
2015
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2015, Volume: 57, Pages: 26-67 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Right to strike
B Jurisdiction B State law of churches B Law B Labor law B Place of work B Religion B Corporation under public law B UNISON |
Summary: | Leitsatz: Auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich garantierten Autonomie der Religionsgemeinschaften sowie der kirchlich geprägten Eigenheiten und besonderen Aufgabenstellung diakonischer Einrichtungen geht ein vollständiger Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen, welcher auch Arbeitnehmer in Randbereichen und Hilfsfunktionen des Krankenhausbetriebs umfassen soll, über das rechtlich gebotene Maß hinaus und führt damit zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der ebenfalls verfassungsrechtlich gestützten Rechtsposition einer Gewerkschaft und ihrer bei einem kirchlichen Krankenhausträger als Arbeitnehmer beschäftigten Mitglieder. Der sog. Dritte Weg, welcher im Bereich kirchlicher Einrichtungen an die Stelle von Tarifvertrag und Arbeitskampf treten und eine konsensuale Regelung der Arbeitsbedingungen ermöglichen soll, kann in seiner gegenwärtigen Ausprägung nicht als geeignet angesehen werden, der Arbeitnehmerseite vergleichbare Chancen zur Durchsetzung ihrer Forderungen zu vermitteln, wie sie im außerkirchlichen Bereich auf der Grundlage des staatlichen Arbeitsrechts mit Tarifvertrag und Arbeitskampf zur Verfügung stehen |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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